Kopiergebühren für Kopiergeschütztes



Ein gutschweizerischer Kompromiss hätte es sein sollen, die Urheberrechtsabgabe auf MP3-Playern und Festplatten-Videorekordern. Nun liegen sich alle in den Haaren: Die Konsumenten protestieren, die Künstler appellieren, die Industrie prozessiert und die CVP interveniert – eine Bestandesaufnahme.

Mitte Januar hatte die Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten bestimmt, dass MP3-Player und Videorekorder mit Festplatten keine Unterhaltungsgeräte sondern «Leerträger» (leere Datenträger) sind. Weil auf solchen Geräten urheberrechtsgeschützte Werke kopiert würden, seien sie mit einer Abgabe für deren Nutzung zu belasten. Die Höhe der Abgabe wurde so festgelegt, dass sie – je nach Gerät – zwischen 5 und 20 Prozent des ursprünglichen Verkaufspreises erreicht hätte. Ein Festplattenvideorekorder mit 400-GB-Platte hätte sich dadurch um knapp 150 Franken verteuert, ein iPod 60 GB um mehr als 30 Franken. Zum Vergleich: In Deutschland beträgt die Urheberrechtsabgabe auf einem MP3-Player 2,56 Euro – unabhängig von der Grösse des Speichers.
Das passte weder den Konsumenten noch der Wirtschaft. Schliesslich zog der Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (Swico) gegen die Abgabe vor Bundesgericht. Dort errang er im Februar insofern einen Teilsieg, als der Klage aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde. Womit die Abgabe bis auf Weiteres blockiert wäre – es wird es wohl noch Monate dauern, bis die Richter entscheiden, wie es weitergehen soll.
Den Angriff auf das Portemonnaie der Konsumenten im Namen der Kulturschaffenden initiierten hauptsächlich die Urheberrechtsverbände Suisa und Suissimage. Mit der Abgabe sollen die Urheber dafür entschädigt werden, dass Kopien von ihren Werken auf solchen Speichergeräten angefertigt werden. Die Konsumenten handkehrum erhalten damit das Recht, solche „Privatkopien“ zu ziehen und zu nutzen.
Entstanden ist diese Art von Abgabe in den 90er-Jahren, als Teenager begannen, die Radiohitparaden aufzunehmen und Schallplatten auf Musikkassetten zu überspielen. Leerkassetten wurden deshalb mit 33 Rappen pro Stunde Aufnahmekapazität belegt. Dadurch kamen die Künstler zu ihrem Geld - und die Jungs und Mädels zu legalen Kopien. Ähnliche Abgaben wurden später auf Videokassetten sowie auf beschreibbaren CD und DVD erhoben.

Technik verhindert die Privatkopie
Inzwischen hat sich die Welt aber rasant verändert. Vor allem wurden elektronische Kopierschutzverfahren (Digital Rights Management, DRM) eingeführt. Deren Qualität erwies sich freilich bald als zweifelhaft. Bei einem Teil der damit ausgerüsteten Audio-CD verhindern sie nämlich nicht nur die Privatkopie, sondern oft auch das Abspielen auf hochwertigen Audiogeräten oder am PC.
Was DRM für die Konsumenten im Extremfall bedeuten kann, zeigte die Firma Sony-BMG – eine der grossen Vier im Musikgeschäft. Wer bestimmte CDs dieses Konzerns in den PC einlegte, infizierte ihn mit gefährlicher Software. Sie beeinträchtigte nicht nur Privatsphäre und Sicherheit, sondern liess Rechner auch heftig abstürzen.
DRM-Systeme verhindern in der Regel auch, dass sich Filmfreunde von ihren Lieblingswerken Privatkopien ziehen können. Fast alle Film-DVD sind kopiergeschützt – nur Computerexperten können davon eine Sicherungskopie ziehen. In der Praxis bedeutet dies aber: Viele Konsumenten erhalten als Gegenwert für die geplante Abgabe auf Festplatten in digitalen Videorekordern bloss das Recht, Sendungen zeitversetzt zu sehen. Das Archivieren von aufgezeichnetem Material ist ja urheberrechtlich bereits abgegolten, weil auf leeren DVD eine einschlägige Abgabe erhoben wird.
Unfair sind die neuen Abgaben aber auch für jene, die Filme ohne Werbeunterbrechungen sehen wollen und dafür teures Pay-TV abonnieren. Die hierfür erforderlichen Empfangsgeräte haben wohl oft eine Festplatte, verhindern via DRM aber jegliches Kopieren von Pay-TV-Angeboten.

Kein Recht auf Privatkopie bei iTunes
Noch mehr geschröpft müssten sich Konsumenten fühlen, die ihre Musik im Internet kaufen. Pro Song berappt man 1.50 Franken, dafür erhält man nur die "nackte" Musik, ohne Datenträger und Hülle. Ferner riskiert man, dass die Musiksammlung verloren geht, wenn der PC das Zeitliche segnet.
Das Recht auf die Privatkopie verliert man faktisch durch die Geschäftsbedingungen der Internet-Shops. Vorläufig kann man die Titel zwar noch beschränkt auf CD brennen, Internetverkäufer wie Apple iTunes deklarieren das aber klar als «Entgegenkommen». Für die leere CD entrichtet man dann aber ohnehin nochmals Urheberrechtsabgaben.
Will man im Internet gekaufte Musik unterwegs hören, muss man das Gerät eines DRM-Betreibers kaufen: In der Praxis heisst das Duo meist Apple iTunes und Apple iPod. Musik auf dem iPod ist gegen jegliches Kopieren geschützt, selbst persönlich gesungene Lieder lassen sich vom iPod nicht mehr ohne weiteres kopieren. Trotzdem soll der Konsument auf seinem iPod nochmals eine Abgabe für die Künstler entrichten, obwohl er bereits für jeden Song einzeln bezahlt hat.

Künstler gegen DRM
Als Verlierer bei der laufenden Entwicklung Richtung Internet und DRM sehen sich aber auch die Künstler. Rund 50 Urheber, darunter so klingende Namen wie DJ Bobo, Emil Steinberger, Polo Hofer und Züri West sehen ihre Rechte bedroht. In einem offenen Brief verteidigten sie anfang März die Urheberrechtsabgabe – sie verstehen sie als Teil ihres Lohnes. Es geht dabei um immerhin 17 Millionen Franken, die im Jahr 2005 für Leerträger von den Konsumenten bezahlt wurden. Die neue Geräteabgabe würde den Urheberrechtsverbänden zusätzlich zwischen 2,5 Millionen (Schätzung Suisa) und 20 Millionen (Schätzung Konsumentenschutz) bringen. Die Verbände verteilen die Gelder nach Abzug einer zehnprozentigen Verwaltungsgebühr an die Künstler.
Im Protestschreiben sprechen sich die Kulturschaffenden deutlich gegen DRM-Systeme aus: Sie sehen solche Techniken als «Methode des „big brother“» und befürchten «das Herumschnüffeln in der Privatsphäre des Einzelnen und die totale Kontrolle des Konsumenten mittels technischer Massnahmen». Die Einsicht der Künstler kommt aber spät und wird vor allem nicht von ihren Interessenverbänden getragen: Parallel zum Künstlerprotest erklärte nämlich Suisa-Generaldirektor Alfred Meyer, der Urheberrechtsverband würde sich nicht gegen DRM-Systeme aussprechen.
Die Suisa versucht also beim DRM den Spagat zwischen Künstlern und Musikindustrie, und die Gage für dieses Kunststück soll der Konsument bezahlen. Wer nämlich die Suisa-Zahlen genauer studiert, merkt, dass die Künstler bereits heute jedes Jahr mehr Geld durch Urheberrechtsabgaben auf Leerträger erhalten. Bei Einführung der Kassettenabgabe wurden jährlich rund 14 Millionen ausbezahlt. Dann sanken die Einnahmen auf 8 Millionen, bis im 2003 die CD- und DVD-Abgabe eingeführt wurde. Seither steigen sie wieder, allein von 2004 auf 2005 betrug die Zunahme 37 Prozent und erreichte mit 17,1 Millionen Franken einen Rekordwert.
Rapide geschrumpft von 30 Millionen (2001) auf 20 Millionen (2005) sind dagegen die Urheberrechtsabgaben für bespielte Tonträger. Dies unter anderem, weil die Konsumenten weniger CD kaufen und stattdessen Musik digital im Internet erwerben. Dort verdreifacht sich der Umsatz zurzeit jährlich. Allein 2005 bezahlten die Konsumenten laut IFPI weltweit 1,43 Milliarden Franken für 420 Millionen heruntergeladene Titel.
Grosser Gewinner dieser Entwicklung ist vor allem Apple. Kürzlich feierte der Apple-Musikladen iTunes den Verkauf des milliardsten Songs. Allein mit seinem Plattenladen hat Apple also bisher rund 1,5 Milliarden Franken umgesetzt. Dazu kommen die Einnahmen aus dem Verkauf der Abspielgeräte, im vergangenen Geschäftsquartal wurden über 14 Millionen iPods verkauft und damit 3,77 Milliarden Franken eingenommen. Die Wachstumsrate liegt bei über 140 Prozent. Apple hat laut eigenen Angaben rund 80 Prozent Marktanteil.
iTunes muss in der Schweiz pro verkauften Song einen Urheberrechtsbeitrag an die Suisa abliefern. Insider schätzen die Abgabe auf rund 8 Prozent. Anscheinend reichen diese Gelder nun aber nicht, um den Schwund der Abgaben aus den «echten» Plattenverkäufen zu kompensieren. Konsumentenschützer fragen aber, warum Apple einerseits pro Quartal 734 Millionen Franken Gewinn einfährt, und die Konsumenten andererseits Einkommensausfälle der Urheber durch eine neue Abgabe ausgleichen sollen.

Totale Streichung oder neues Gesetz?
Die Diskussion um das Urheberrecht wird die Schweiz in den nächsten Monaten noch oft beschäftigen. In der März-Session wird CVP-Nationalrat Norbert Hochreutener eine Gesetzesänderung beantragen, mit der die Leerträgerabgabe komplett abschafft werden soll. In einem parallelen Prozess wird ferner das Urheberrechtsgesetz total revidiert. Ein erster Entwurf, der das Kopieren mit Gefängnisstrafe bedroht hatte, wurde von breiten Kreisen abgelehnt.
Die Beteiligten stehen nun also vor der Aufgabe, ein Gesetz zu entwickeln, das den Urhebern eine faire Entschädigung garantiert und die Konsumenten als gleichberechtigte Partner behandelt. Zudem sollte das Gesetz aber auch dafür sorgen, dass die Musik-, DRM- und Computerindustrie ihre derzeitige Monopolstellungen nicht auf Kosten von Künstlern und Privatpersonen missbrauchen kann.

BOX: Stichwort DRM
Beim Digital Rights Management (DRM) handelt es sich im Wesentlichen um Verfahren aus der Computertechnik, die das Abspielen von Musik und Filmen limitieren sowie das unkontrollierte Kopieren verhindern. DRM schränkt also die Nutzung ein, Skeptiker bezeichnen DRM deshalb als Digital Restriction Management (digitale Rechte-Minimierung). Bekannteste Vertreter von DRM-Lösungen sind Apple und Microsoft. Bei Apple können in iTunes gekaufte Songs nur auf speziellen Playern (iPods) oder autorisierten PC abgespielt werden. Geht der Autorisierungsschlüssel verloren, lässt sich die Musik nicht mehr abspielen.
Apple gewährt zurzeit die Möglichkeit, gekaufte Musik auf CD zu brennen, dies ist aber laut Geschäftsbedingungen kein Recht sondern eine Gefälligkeit. Weitere DRM-Systeme stammen von Microsoft (WMA) und Sony (Connect). Neben der teils umständlichen Handhabung und dem Verlustrisiko bemängeln Kritiker bei DRM vor allem auch die Verletzung der Privatsphäre. So protokolliert die neuste Version von iTunes nicht nur die Hörgewohnheiten, sondern versucht, grundsätzlich alle auf einen Rechner abgespielten Songs in die USA zu rapportieren. Auch die DRM-Systeme von Microsoft pflegen «häufigen Kontakt» mit den Servern der DRM-Anbieter.




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